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AGB 

Armacell GmbH 



1. ANWENDUNGSBEREICH UND TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN 
1.1 Diese Teilnahmebedingungen regeln die Nutzung des Prämiensystems (www.armacell-premium.com) der Armacell GmbH (nachfolgend Armacell), für das teilnehmende Unternehmen aus dem Isolierer- oder Kälte-Klima- Handwerk (nachfolgend Kundenunternehmen genannt). 

1.2 Das am 01.04.2010 eingeführte Prämiensystem wird mit den ab dem 01.01.2022 gültigen Änderungen fortgesetzt. Das Programm ist hinsichtlich seiner Laufzeit nicht befristet. 

1.3 Das Armacell Prämiensystem bietet jedem registrierten Teilnehmer ein attraktives Prämienprogramm an. Teilnehmen kann jedes Kundenunternehmen mit Sitz in Deutschland, Dänemark, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Italien, Schweiz, Österreich, Frankreich und Schweden. Das Kundenunternehmen muss über eine Umsatzsteuernummer, eine gültige E Mail-Adresse und über eine Lieferadresse in einem der oben genannten Länder verfügen. 
Großhändler und Wiederverkäufer sind von der Teilnahme ausgeschlossen. 
Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an dem Prämiensystem von Armacell besteht nicht. Eingelöste Prämien werden nur zum Unternehmenssitz des teilnehmenden Unternehmens geschickt. Die Einlösung und Verteilung der Prämien obliegen dem Inhaber bzw. dem Geschäftsführer des teilnehmenden Unternehmens. 

1.4 Durch die erstmalige Registrierung bei (Armacell Premium) auf der Webseite (http://www.armacell-premium.com) (nachfolgend Prämiensystem-Website genannt) erklärt das Kundenunternehmen sein Einverständnis mit den Teilnahmebedingungen und der Datenschutzerklärung. Alle Angaben von Daten müssen wahrheitsgemäss erfolgen. 


2. ANMELDUNG ZUM PRÄMIENSYSTEM; PUNKTEKONTO 
2.1 Für die Teilnahme am Prämiensystem benötigt das Kundenunternehmen individuelle Zugangsdaten. Diese können über www.armacell-premium.com durch das Ausfüllen des Aufnahmeantrages (Registrierung) und Anhängen der erforderlichen Nachweisdokumente angefordert werden. Das Teilnahmeverhältnis wird erst durchdie Übersendung der individuellen Zugangsdaten wirksam begründet. Armacell behält sich vor, in begründeten Fällen die Zugangsdaten nicht zu übersenden, so dass kein Teilnahmeverhältnis begründet wird. 

2.2 Das Kundenunternehmen kann sich auf der Prämiensystem-Website von Armacell registrieren und einen Account mit einem auf sein vertretungsberechtigtes Organ lautendes Punktekonto anlegen. 

2.3 Das Kundenunternehmen hat dafür Sorge zu tragen, dass Passwörter nicht an Unbefugte weitergegeben werden. Sollten dem Kundenunternehmen Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass ein unbefugter Dritter Kenntnis von den persönlichenZugangsdaten erlangt hat, hat das Kundenunternehmen unverzüglich Armacell hiervon in Kenntnis zu setzen und ebenso unverzüglich sein Passwort zu ändern. 


3. BONUSPUNKTE; INFORMATION ÜBER DEN KONTOSTAND 
3.1 Das Kundenunternehmen kann iBonus-Punkte durch alle am Prämiensystem teilnehmenden Produkte beziehen. Das Armacell Prämiensystem ist zunächst auf die in 1.3. genannten Märkte beschränkt. 

3.2 Die Anzahl der iBonus-Punkte sowie Art und Umfang der gutschriftsfähigen Produkte während der Laufzeit des Prämiensystems sind in der Produkt- und Punkteliste aufgeführt. Diese Liste ist jederzeit in ihrer aktuell gültigen Fassung auf der Prämiensystem-Website einsehbar. Armacell behält sich vor, jederzeit Änderungen an der Liste vorzunehmen. Streichungen bzw. Ergänzungen von Produkten oder Änderungen der Punkte auf der Produktliste werden von Armacell mindestens einen Monat vor ihrem Inkrafttreten auf der Prämiensystem-Website angekündigt. Armacell ist berechtigt fehlerhafte Einträge jederzeit zu korrigieren. 

3.3 Um iBonus-Punkte auf seinem Konto gutgeschrieben zu bekommen, muss das Kundenunternehmen sich auf der Prämiensystem-Website einloggen und dort den Prämiencode je Karton des von ihm erworbenen Artikels eingeben. Jeder teilnehmende Artikel verfügt auf dem Kartonagen-Etikett über einen Prämiencode in Form eines Barcodes sowie einer Zahl. Nach Eingabe des Prämiencodes werden dem Punktekonto iBonus-Punkte entsprechend der jeweils gültigen Liste gutgeschrieben. Es besteht kein Rechtsanspruch des Kundenunternehmens auf Gutschrift von Punkten, soweit deren Anzahl auf Fehlern in der Liste beruht. Das Kundenunternehmen kann seinen aktuellen Kontostand jederzeit über seinen Account einsehen. Einwendungen gegen die Vollständigkeit und Richtigkeit des Punktesstandes sind spätestens innerhalb eines Monats schriftlich gegenüber Armacell geltend zu machen. Das Unterlassen rechtzeitiger Geltendmachung gilt als Genehmigung des Punktestands. 

3.4 Armacell kann kurzfristig zur Bewerbung einzelner Produkte („Aktionsprodukte“) zusätzliche iBonus-Punkte („Aktionspunkte“) vergeben. Aktionsprodukte, Aktionspunkte, Voraussetzungen und Aktionszeitraum werden auf der Prämiensystem-Website oder gezielt an einzelne Kunden per E-Mail bekannt gegeben. Aktionspunkte werden nur bei Eingabe von Prämiencodes für Aktionsprodukte innerhalb des jeweiligen Aktionszeitraums gutgeschrieben, soweit nichts anderes auf der Prämiensystem-Website angegeben ist. Mit dem Ende des Aktionszeitraums entfällt die Möglichkeit, durch Eingabe der Prämiencode Aktionspunkte iBonus-Punkte für die betroffenen Aktionsprodukte zu erwerben, auch wenn diese Produkte innerhalb des Aktionszeitraums gekauft wurden. Gutgeschriebene Aktionspunkte werden wie gewöhnliche iBonus-Punkte behandelt. 

3.5 Es ist nicht gestattet, Prämiencodes zur Gutschrift von iBonus-Punkten einzugeben, die nicht von einem von dem Kundenunternehmen selbst erworbenen und für seinen Verbrauch bestimmten Listenprodukt stammen (z.B. Prämiencodes wurde von einem nicht vom Kundenunternehmen erworbenen Produkt von der Verpackung abgelöst oder abgeschrieben, abgefallene Prämiencodes). Ein Verstoß gegen dieses Verbot berechtigt Armacell zum Ausschluss des betreffenden Kundenunternehmens gemäß § 7 und/oder zur Stornierung bereits gutgeschriebener Punkte. 

3.6 Der Prämiencode jedes Artikels darf nur gemäß der Anzahl der gelieferten Stückzahlen der Gebinde/Kartons zum Zwecke der Erlangung von iBonus-Punkten eingegeben werden. Armacell behält sich das Recht vor die Vorlage eines Kaufbelegs (Rechnungsnachweis) für das betreffende Produkt zu verlangen. Erst nach Vorlage des Kaufbelegs werden iBonus-Punkte endgültig gutgeschrieben. iBonus-Punkte über die kein Kaufbeleg beigebracht werden kann, können dem Punktekonto nicht zugeschrieben werden. 

3.7 Das Guthaben an iBonus-Punkten und alle sonstigen Ansprüche des Kundenunternehmens sind nicht auf Dritte übertragbar. 


4. EINLÖSUNG UND VERFALL GESAMMELTER BONUSPUNKTE; VERSTEUERUNG VON SACHPRÄMIEN 
4.1 Gesammelte Punkte können im Internet-Prämienshop des Prämiensystems eingelöst werden, der über die Prämiensystem-Website erreichbar ist.
 
4.2 Zu jeder im Prämienshop angebotenen Prämie wird die Anzahl der dafür benötigten Punkte angegeben. Eine Prämie kann nur angefordert werden, wenn das Punktekonto des Kundenunternehmens mindestens die für die Einlösung dieser Prämie angegebenen Punkte aufweist. Nach Anforderung der Prämie zieht Armacell die entsprechende Menge iBonus-Punkte automatisch von dem Punktekonto des Kundenunternehmens ab. 

4.3. Die in den Prämienshops angebotenen Prämien können nur abgerufen werden, soweit sie verfügbar sind. Ein Anspruch des Kundenunternehmens auf Übersendung einer bestimmten Prämie besteht nicht. Etwaige Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich. Kann eine angeforderte Prämie ausnahmsweise nicht mehr geliefert werden, werden die darauf entfallenden Punkte nicht vom Punktekonto des Kundenunternehmens abgebucht oder, sofern dies bereits geschehen sein sollte, dem Punktekonto wieder gutgeschrieben. Das Kundenunternehmen wird über die Nichtverfügbarkeit der angeforderten Prämie benachrichtigt. 

4.4 Ein Punkt hat einen Gegenwert von 0,01 € bzw. 100 Punkte entsprechen 1 €.

4.5 Die iBonus-Punkte können auch in Bargeld umgetauscht werden. Die Auszahlung der Punkte erfolgt im 4.4. angegebenen Verhältnis. Es können nur Beträge in Euro ausgezahlt werden, die durch fünf teilbar sind. Für die Auszahlung ist es notwendig, eine E-Mail an premium@armacell.com zu senden und die Auszahlung unter Angabe einer aktuellen Bankverbindung zu beantragen.  

4.6 Die Auslieferung von Prämien ist nur an Lieferadressen in den unter 1.3. genannten Ländern möglich. 

4.7 Nicht eingelöste Punkte verfallen mit Ablauf von 24 Monaten nach ihrer erstmaligen Gutschrift auf dem Punktekonto zum jeweiligen Quartalsende.  
4.8 Eine einmal eingelöste Prämie kann nicht in Punkte zurück - oder in eine andere Prämie umgetauscht werden. 
Armacell verschickt keine Prämien zur Ansicht. Der Teilnehmer hat die empfangenen Waren unverzüglich nach Eintreffen auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu prüfen und etwaige Beanstandungen innerhalb einer Woche dem Versender (Armacell Prämienshop Betreiber) schriftlich mitzuteilen. 

4.9 Prämien aus dem Kundenbindungsprogramm können unter Umständen auf der Ebene des Kunden umsatzsteuerpflichtig sein, wenn diese Prämien später im Wege einer Sachleistung erbracht werden und somit eine fiktive Lieferung darstellen können. Darüber hinaus kann es zu Einschränkungen beim Vorsteuerabzug kommen, wenn der Kunde die Prämie zunächst als Sachleistung beziehen will. Das Kundenunternehmen ist grundsätzlich für die Versteuerung verantwortlich und Armacell wird den Steuerbehörden auf Anfrage die notwendigen Auskünfte erteilen. Im Zweifelsfall empfiehlt Armacell, eine steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen. 

5. AKTUALISIERUNG VON DATEN DES KUNDENUNTERNEHMENS 
Das Kundenunternehmen verpflichtet sich, jede Änderung der bei der Anmeldung angegebenen Daten unaufgefordert mitzuteilen. Kommt das Kundenunternehmen dieser Verpflichtung nicht nach, kann Armacell ihm den Zugriff auf seinen Account und damit auch die Möglichkeit der Einlösung von Punkten so lange verweigern, bis die Aktualisierung durchgeführt wurde. 

6. KÜNDIGUNG UND AUSSCHLUSS VOM PRÄMIENSYSTEM 
6.1 Das Kundenunternehmen kann die Teilnahme am Prämiensystem jederzeit schriftlich ordentlich kündigen; Armacell hat bei ihrer schriftlichen ordentlichen Kündigung eine Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Ende eines Monats einzuhalten. Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grundbleibt hiervon unberührt. 

6.2 Im Falle der ordentlichen Kündigung durch das Kundenunternehmen oder durch Armacell kann das Kundenunternehmen die auf seinem Punktekonto gesammelten Punkte noch bis zu sechs Monate nach Zugang der Kündigung einlösen. Danach verfallen die noch auf dem Punktekonto vorhandenen Punkte ersatzlos. Ein etwaiger früherer Verfall von Punkten, bleibt hiervon unberührt. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

6.3 Armacell behält sich vor, das Kundenunternehmen und/oder dessen Mitarbeiter bei erheblichen Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen schriftlich fristlos von der Teilnahme am Prämiensystem auszuschließen. Ein gravierender Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen ist z. B. dann gegeben, wenn das Kundenunternehmen 
● sich zum Prämiensystem anmeldet, obwohl es nicht teilnahmeberechtigt ist (siehe1.3), 
● bei der Anmeldung zum Prämiensystem oder bei der Aktualisierung seiner Daten falsche Angaben macht (siehe 1.4, 5.), 
● gegen 3. verstösst. 
Bei einem Ausschluss vom Prämiensystem aus vorgenannten Gründen verfallen die auf dem Punktekonto des Kundenunternehmens gesammelten Punkte sofort mit Zugang der schriftlichen Kündigung. Ein Ersatzanspruch des Kundenunternehmens besteht nicht. 

6.4 Wurde ein Kundenunternehmen vom Prämiensystem ausgeschlossen, gilt es im Falle einer erneuten Anmeldung zum Prämiensystem als nicht teilnahmeberechtigt. 

6.5 Etwaige sonstige Ansprüche von Armacell gegen das Kundenunternehmen wegen Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen werden durch die vorstehenden Regelungen nicht berührt. 

7. VORLÄUFIGE SPERRUNG EINES ACCOUNTS 
Besteht Anlass zu dem Verdacht, dass der Hauptaccount und/oder Unteraccount des Kundenunternehmens zu Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder zu Straftaten verwendet wird, behält Armacell sich vor, den Zugang zum betreffenden Account bis zur Aufklärung des Sachverhalts vorübergehend zu sperren. Während der Sperrfrist des Accounts kann der Teilnehmer nicht auf seinen Account zugreifen, insbesondere kann er keine Punkte sammeln oder einlösen. Das Kundenunternehmen wird über die Sperrung informiert. 

8. EINSTELLUNG BZW. ÄNDERUNG DES PRÄMIENSYSTEMS UND DER TEILNAHMEBEDINGUNGEN 
8.1 Armacell behält sich vor, das Prämiensystem jederzeit insgesamt oder teilweise einzustellen oder unter Einhaltung einer angemessenen Frist unter Wahrung der Belange des Kundenunternehmens zu ändern, zu ergänzen oder durch ein anderes System der Kundenbindung zu ersetzten. Armacell behält sich weiter vor, unter diesen Voraussetzungen, Änderungen oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen vorzunehmen. 

8.2 In diesen Fällen erfolgt eine Bekanntgabe auf der Prämiensystem-Webseite. Zusätzlich werden die Kundenunternehmen schriftlich benachrichtigt. Änderungen gelten als genehmigt, wenn das Kundenunternehmen nicht innerhalb von 6 Wochen widerspricht oder den Hauptaccount und/oder Unteraccount zur Erlangung von Punkten weiter nutzt. Auf diese Folgen wird die Firma Armacell schriftlich hinweisen.

8.3 Nach Beendigung des Prämiensystems können keine Eingaben mehr gemacht und keine Punkte mehr gutgeschrieben werden. Bereits gesammelte Punkte müssen innerhalb von sechs Monaten nach Einstellung des Prämiensystems eingelöst werden, anderenfalls verfallen sie ersatzlos. 

8.4 Sollte die Durchführung des in diesen Teilnahmebedingungen geregelten Prämiensystems oder von Teilen davon sich als unzulässig erweisen, kann Armacell das Prämiensystem sofort ohne Vorankündigung insgesamt oder hinsichtlich des betreffenden Teils einstellen. Dem Kundenunternehmen stehen in diesem Fall keine Ansprüche gegen Armacell wegen der Einstellung des Prämiensystems oder eines Teils desselben zu. 

9. HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG 
Für Schäden, die Teilnehmern im Zusammenhang mit der Teilnahme am Armacell Prämienprogramm durch Armacell oder einen Erfüllungsgehilfen entstehen, ist die Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Vorliegen einer Garantie unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit ebenfalls unbeschränkt. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog.Kardinalspflichten) ist die Haftung beschränkt auf darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden in Höhe des Vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. Jede weiter gehende Haftung auf Schadensersatz ist, mit Ausnahme von Ansprüchen aus gesetzlichen Produkthaftungsgründen, ausgeschlossen. 

10. DATENSCHUTZ 
Die mit der Teilnahme verbundenen personenbezogenen Daten werden für Zwecke, die der Durchführung des Programms dienen gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet und genutzt. Der Teilnehmer erklärt spätestens mit der Registrierung unter www.armacell-premium.com sein Einverständnis mit der Speicherung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten soweit dies zur Abwicklung erforderlich ist. 

11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 
11.1 Das durch diese Teilnahmebedingungen geregelte Rechtsverhältnis unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 

11.2 Gerichtsstand ist Münster für alle etwaigen Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Prämiensystem. 

11.3 Sollten einzelne Klauseln der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Regelung gilt durch eine Regelung ersetzt, die vom Sinn und Zweck her der unwirksamen Regelung wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuell vorhandene Regelungslücken.